ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, das am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I S. 762 f.).
Das Gesetz ist am 24. März 2005 in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz wird Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten der EU sein, der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten umsetzt.
Verbraucherinnen und Verbraucher können die bewährten kommunalen Sammelstrukturen, z.B. Wertstoffhöfe, nutzen. Die Hersteller müssen die Altgeräte dort abholen und wiederverwenden oder entsorgen lassen. Eine weitere Neuerung: Ab Juli 2006 dürfen bestimmte Schwermetalle und bromierte Flammschutzmittel in neuen Geräten nicht mehr verwendet werden.
Wir verwenden nicht nur Sicherheitstechnik von diesen Herstellern, sondern wir können auch die Wartung von Brandmeldeanlagen dieser Hersteller für Sie übernehmen

Brandmeldeanlagen von Bosch - FPA5000, FPA1200, BZ500, UEZ 500, UEZ 1000, UEZ 2000
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Brandmeldeanlagen von Tyco - Profile, ZX4, MZX

Brandmeldeanlagen von NSC - F1 Solution, F2 Solution

Brandmeldeanlagen von Detectomat - DC 3500, Dedect 3001, Dedect 3004

Brandmeldeanlagen von Esser - FlexEs, IQ8Control, 8000er

Brandmeldeanlagen von Notifier - NF 5000, NF 3000, NF 500, NF 300

Brandmeldeanlagen von Hekatron - Integral IP MX / CX / BX

Brandmeldeanlagen von Hertek - Penta 5000

Einbruchmeldeanlagen von Jablotron