Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die DIN 14096 gilt daher auch für betriebsfremde Personen wie Besucher, Handwerker oder Lieferanten. Für DIN 14096 Brandschutzordnung werden zunächst alle relevanten Inhalte gesammelt und dann verständlich formuliert eingetragen:
Brandschutzordnung Teile A, B und C richten sich an unterschiedliche Zielgruppen
- Brandschutzordnung Teil A: Richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, z.B. Bewohner, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Besucher. Sie ist als Aushang ausgeführt. Sie ersetzt nicht die Verhaltensregeln in den Flucht- und Rettungsplänen.
- Brandschutzordnung Teil B: Gilt für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Also z.B. Bewohner oder Beschäftigte, die sich dauerhaft in einer baulichen Anlage aufhalten.
- Brandschutzordnung Teil C: Ist für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie z.B. Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsingenieure gültig.